Das Fernunterrichtsschutzgesetz schreibt die Prüfung auf Eignung eines Fernunterrichts vor. Diese Prüfung erfolgt durch die Staatliche Zentralstelle für den Fernunterricht.
Zur Zeit arbeiten wir an der Zulassung des Kurses für den Fernunterricht. An dieser Stelle werden wir Sie informieren, wie der Stand des Zulassungsverfahrens ist und wann es losgehen kann.